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   BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 2048/96   

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https://dejure.org/1999,4624
BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 2048/96 (https://dejure.org/1999,4624)
BVerfG, Entscheidung vom 20.09.1999 - 1 BvR 2048/96 (https://dejure.org/1999,4624)
BVerfG, Entscheidung vom 20. September 1999 - 1 BvR 2048/96 (https://dejure.org/1999,4624)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtskosten - Prozeßkostenhilfe - Kostenfestsetzung - Allgemeiner Gleichheitssatz - Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ungleichbehandlung von mittellosen Klägern und Beklagten, denen Prozesskostenhilfe gewährt wurde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt

    Auszug aus BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 2048/96
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 99, 129 ; Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 1999 - 1 BvR 984/89 -).

    Insbesondere kann das Anliegen, eine mutwillige Prozeßführung oder Manipulationen zu Lasten der Staatskasse zu verhindern, die Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 - 1 BvR 984/89 -, Umdruck S. 7 ff.).

    Es ist deshalb von einer Regelungslücke auszugehen, die durch analoge Anwendung von § 2 Abs. 4 GKG mit der Anerkennung eines entsprechenden Rückerstattungsanspruchs geschlossen werden kann (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 - 1 BvR 984/89 -, Umdruck S. 9).

  • BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96

    DDR-Erbbaurecht

    Auszug aus BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 2048/96
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 99, 129 ; Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 1999 - 1 BvR 984/89 -).

    Sie liegt vielmehr auch dann vor, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 99, 129 ).

  • BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvR 457/66

    Bilanzbündeltheorie

    Auszug aus BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 2048/96
    Der Alleinerbe der Beschwerdeführerin kann das Verfassungsbeschwerde-Verfahren weiterführen, weil es sich im Ausgangsverfahren um finanzielle Ansprüche handelt (vgl. BVerfGE 26, 327 ).
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